
Steuersachbearbeiter/in Landwirtschaft 2023/2024 2. Lehrgang
14 Wochen Fortbildungslehrgang
- Oberaula
- 14 Wochen
- ab dem 18.09.2023
- Anmeldeschluss 05.05.2023
Lehrgangsziele
- Sie erhalten aufbauend auf den Basisqualifikationen die nötigen Fertigkeiten zur eigenständigen Erledigung der beratungsintensiven Arbeit für den Berufsstand der Land- und Forstwirte.
- Sie legen am Ende des Lehrgangs eine anspruchsvolle interne Abschlussprüfung ab, die Sie innerhalb Ihrer Buchstelle zu höheren Aufgaben befähigt.
Beschreibung
Durch diese berufliche Qualifizierungsmaßnahme wird der Mitarbeiter in die Lage versetzt, die beratungsintensive Arbeit für den Berufsstand Land- und Forstwirte eigenständig zu erledigen. Der Steuersachbearbeiter Landwirtschaft kann neben der Erstellung der Finanzbuchhaltung und der damit verbundenen Steuerdeklarationsberatung auch in der Steuerrechtsdurchsetzungsberatung sowie in der Steuergestaltungsberatung eingesetzt werden.
Hinweis: Unbedingte Voraussetzung für einen erfolgreichen Abschluss zum Steuersachbearbeiter Landwirtschaft ist das Vorhandensein der Basisqualifikationen und eine ein- bis zweijährige Berufserfahrung in der Betreuung landwirtschaftlicher oder gewerblicher Mandate.
Lehrgangsablauf
- 14 Unterrichtswochen über einen Zeitraum von 10 Monaten
- Unterteilung der Unterrichtswochen durch Praxiswochen zur eingeschränkten Fortsetzung der Arbeit in der Buchstelle
- Wöchentliche Klausur zur Vorbereitung auf die Abschlussprüfung
- Wöchentliche Hausaufgaben zur Vorbereitung auf die Abschlussprüfung
Lehrgangsinhalte
Abgabenordnung
Durch die zwei Unterrichtswochen Abgabenordnung bekommen die Teilnehmer einen umfassenden Einblick in das Steuerverfahrensrecht. Sie lernen, wie die Besteuerungsgrundlagen ermittelt, Steuern festgesetzt, erhoben und vollstreckt werden. Daneben werden sie mit den Vorschriften über außergerichtliche Rechtsbehelfe sowie zum steuerlichen Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht vertraut gemacht.
Hinweis: Für die erfolgreiche Vertiefung des Steuerverfahrensrechts ist eine ein- bis zweijährige Berufserfahrung im Umgang mit Steuererklärungen und Steuerbescheiden förderlich.
Einkommensteuer
Die Einkommensteuer in diesem Lehrgang erstreckt sich über 3 1⁄2 Wochen. Die Teilnehmer lernen hierbei intensiv die Systematik der Einkommensteuer von den Einkunftsarten über Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen bis hin zum zu versteuernden Einkommen. Sämtliche Einkunftsarten sowie die Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen werden detailliert behandelt.
Hinweis: Grundkenntnisse zur Einkommensteuer, wie sie in den Basisqualifikationen gelehrt werden, sind eine wichtige Voraussetzung für die effektive Festigung des Unterrichtsstoffs.
Umsatzsteuer
Die Systematik der allgemeinen Umsatzbesteuerung sowie die Besonderheiten bei der Umsatzbesteuerung von Land- und Forstwirten werden über einen Zeitraum von 2 1⁄2 Wochen vertieft. Die Teilnehmer lernen hier die systematische Bearbeitung von Sachverhalten unter umsatzsteuerlichen Gesichtspunkten.
Hinweis: Aufgrund der zunehmenden Bedeutung der Umsatzsteuer bei Land- und Forstwirten ist eine hundertprozentige Aufnahme des Unterrichtsstoffs unerlässlich. Dieses kann in der vorgegebenen Zeit erfahrungsgemäß nur mit umsatzsteuerlichen Grundkenntnissen gelingen.
Buchführung und Bilanzsteuerrecht
Die Buchführung und das Bilanzsteuerrecht bilden mit einem Umfang von 4 1⁄2 Wochen den Schwerpunkt im Steuersachbearbeiter Landwirtschaft. Die Teilnehmer werden hier so trainiert, dass sie die Bilanzierung nach Maßgabe der einschlägigen Ansatz- und Bewertungsvorschriften durchführen können. Besonders intensiv lernen die Teilnehmer die steuerliche Behandlung und Betreuung von Mitunternehmerschaften.
Hinweis: Die Vermittlung der Kenntnisse und Fertigkeiten in der Buchführung und im Bilanzsteuerrecht erfolgt auf sehr hohem Niveau. Bilanzsteuerliche Grundkenntnisse werden hier ebenso vorausgesetzt wie eine einschlägige Berufserfahrung in der Buchhaltung bei Land- und Forstwirten.
Gewerbe-, Erbschaft- und Schenkungsteuer
Da gewerbliche Nebenbetriebe bei Landwirten zunehmen, erlernen die Teilnehmer in einer halben Unterrichtswoche die Grundzüge der Gewerbesteuer und die damit zusammenhängende Steuerermäßigung gem. § 35 EStG. Mit etwa einem Tag erhalten die Teilnehmer einen Überblick über die Erbschaft- und Schenkungsteuer.
Dozenten
- Jan Hartlef, Steuerberater
- Thomas Hilgert, Steuerberater
- Cord Kiene, Steuerberater
- Andreas Müller, Steuerberater
- Karsten Roth, Steuerberater
- Dr. Udo Schigulski, Steuerberater
- Georg Sterzl, Dipl.-Finanzwirt
- Josef Struckmann, Steuerberater
- Karin Thomas, Dipl.-Finanzwirtin (FH)
- Vanessa Voget, Dipl.-Finanzwirtin (FH)
Zulassungsvoraussetzungen
Unbedingte Voraussetzung für einen erfolgreichen Abschluss zum Steuersachbearbeiter Landwirtschaft ist das Vorhandensein der Basisqualifikationen und eine ein- bis zweijährige Berufserfahrung in der Betreuung landwirtschaftlicher oder gewerblicher Mandate.
Aufgrund des hohen Niveaus des Fortbildungslehrgangs Steuersachbearbeiter Landwirtschaft ist es für Teilnehmer ohne steuerrechtliche Vorkenntnisse fast aussichtslos, das vermittelte Fachwissen aufzunehmen und entsprechend in der Praxis anzuwenden.
Voarussetzung für das Zustandekommen des Kurses ist eine Mindestteilnehmerzahl von 25 Personen!
Termine & Zeiten
montags: | 8:00/10:00 - 18:00 Uhr |
dienstags - donnerstags: | 08:00 - 18:00 Uhr |
freitags: | 08:00 - 12:00 Uhr |
(pro Woche 40 Unterrichtsstunden)
18.09. - 22.09.2023 Einkommensteuer I
25.09. - 29.09.2023 Einkommensteuer II
23.10. - 27.10.2023 Einkommensteuer III
06.11. - 10.11.2023 Abgabenordnung I
04.12. - 08.12.2023 Umsatzsteuer I
11.12. - 15.12.2023 Umsatzsteuer II (+Recht)
08.01. - 12.01.2024 Buchführung und Bilanz I
29.01. - 02.02.2024 Buchführung und Bilanz II
05.02. - 09.02.2024 Buchführung und Bilanz III
04.03. - 08.03.2024 Buchführung und Bilanz IV
11.03*. – 15.03.2024 Abgabenordnung II / BewG/ErbSt/SchenkSt/GrSt
15.04. – 19.04.2024 Buchführung und Bilanz V / Einkommensteuer IV
22.04. – 26.04.2024 Umsatzsteuer III/GewSt
13.05. - 17.05.2024 Wiederholung**
21.05. - 24.05.2024 schriftliche Prüfung**
02.07. - 06.07.2024 mündliche Prüfung**
* 11.03.2023 AO II findet online statt.
** Gemeinsamer Unterricht in 2 Gruppen, bzw. mdl. Prüfung
Oberaula
Unterkunft
Parkhotel zum Stern
Hersfelder Straße 1
36280 Oberaula
Telefon: (06628) 92 02-0
Internet: www.hotelzumstern.de
Kosten für Zimmer und Vollverpflegung pro Person und Übernachtung:
- 91,00 € im Doppelzimmer
- 116,00 € im Einzelzimmer
- 38,00 € Tagunspauschale
(Einzelzimmer stehen nur begrenzt zur Verfügung.)
Gebühreninformationen
7.700,00 € Lehrgangsgebühr
900,00 € Prüfungsgebühr
* umsatzsteuerfrei nach § 4 Nr. 21a bb) UStG
Ansprechpartner
Corinna Hall
Telefon: 04262 304-341
E-Mail: hall@asob.de