
Steuersachbearbeiter/in Landwirtschaft 2023/2024 1. Lehrgang
14 Wochen Fortbildungslehrgang
- Oberaula
- 14 Wochen
- ab dem 04.09.2023
- Anmeldeschluss 05.05.2023
Lehrgangsziele
- Sie erhalten aufbauend auf den Basisqualifikationen die nötigen Fertigkeiten zur eigenständigen Erledigung der beratungsintensiven Arbeit für den Berufsstand der Land- und Forstwirte.
- Sie legen am Ende des Lehrgangs eine anspruchsvolle interne Abschlussprüfung ab, die Sie innerhalb Ihrer Buchstelle zu höheren Aufgaben befähigt.
Beschreibung
Durch diese berufliche Qualifizierungsmaßnahme wird der Mitarbeiter in die Lage versetzt, die beratungsintensive Arbeit für den Berufsstand Land- und Forstwirte eigenständig zu erledigen. Der Steuersachbearbeiter Landwirtschaft kann neben der Erstellung der Finanzbuchhaltung und der damit verbundenen Steuerdeklarationsberatung auch in der Steuerrechtsdurchsetzungsberatung sowie in der Steuergestaltungsberatung eingesetzt werden.
Hinweis: Unbedingte Voraussetzung für einen erfolgreichen Abschluss zum Steuersachbearbeiter Landwirtschaft ist das Vorhandensein der Basisqualifikationen und eine ein- bis zweijährige Berufserfahrung in der Betreuung landwirtschaftlicher oder gewerblicher Mandate.
Lehrgangsablauf
- 14 Unterrichtswochen über einen Zeitraum von 10 Monaten
- Unterteilung der Unterrichtswochen durch Praxiswochen zur eingeschränkten Fortsetzung der Arbeit in der Buchstelle
- Wöchentliche Klausur zur Vorbereitung auf die Abschlussprüfung
- Wöchentliche Hausaufgaben zur Vorbereitung auf die Abschlussprüfung
Lehrgangsinhalte
- Abgabenordnung
- Einkommensteuer
- Umsatzsteuer
- Buchführung und Bilanzsteuerrecht
- Gewerbesteuer
- Bewertungs-, Erbschaftsteuer- und Grundsteuerrecht
Dozenten
- Jan Hartlef, Steuerberater
- Thomas Hilgert, Steuerberater
- Cord Kiene, Steuerberater
- Andreas Müller, Steuerberater
- Karsten Roth, Steuerberater
- Dr. Udo Schigulski, Steuerberater
- Georg Sterzl, Dipl.-Finanzwirt
- Josef Struckmann, Steuerberater
- Karin Thomas, Dipl.-Finanzwirtin (FH)
- Vanessa Voget, Dipl.-Finanzwirtin (FH)
Zulassungsvoraussetzungen
Unbedingte Voraussetzung für einen erfolgreichen Abschluss zum Steuersachbearbeiter Landwirtschaft ist das Vorhandensein der Basisqualifikationen und eine ein- bis zweijährige Berufserfahrung in der Betreuung landwirtschaftlicher oder gewerblicher Mandate.
Aufgrund des hohen Niveaus des Fortbildungslehrgangs Steuersachbearbeiter Landwirtschaft ist es für Teilnehmer ohne steuerrechtliche Vorkenntnisse fast aussichtslos, das vermittelte Fachwissen aufzunehmen und entsprechend in der Praxis anzuwenden.
Voraussetzung für das Zustandekommen des Kurses ist eine Mindestteilnehmerzahl von 25 Personen!
Termine & Zeiten
montags: | 8:00/10:00 - 18:00 Uhr |
dienstags - donnerstags: | 08:00 - 18:00 Uhr |
freitags: | 08:00 - 12:00 Uhr |
(pro Woche 40 Unterrichtsstunden)
04.09. - 08.09.2023 Einkommensteuer I
11.09. - 15.09.2023 Einkommensteuer II
09.10. - 13.10.2023 Abgabenordnung I
16.10. - 20.10.2023 Einkommensteuer III
13.11. - 17.11.2023 Umsatzsteuer I
20.11. - 24.11.2023 Umsatzsteuer II (+ Recht)
18.12. - 22.12.2023 Buchführung und Bilanz I
15.01. - 19.01.2024 Buchführung und Bilanz II
22.01. - 26.01.2024 Buchführung und Bilanz III
19.02. - 23.02.2024 Buchführung und Bilanz IV
26.02*. - 01.03.2024 Abgabenordnung I/BewG/ErbSt/GrSt
18.03. – 23.03.2024 Umsatzsteuer III/GewSt
15.04. – 19.04.2024 Bubi V/ ESt IV
13.05. - 17.05.2024 Wiederholung**
21.05. - 24.05.2024 schriftliche Prüfung**
02.07. - 06.07.2024 mündliche Prüfung**
* 26.02.2023 AO II findet online statt.
** Gemeinsamer Unterricht in 2 Gruppen, bzw. mdl. Prüfung
Oberaula
Unterkunft
Parkhotel zum Stern
Hersfelder Straße 1
36280 Oberaula
Telefon: (06628) 92 02-0
Internet: www.hotelzumstern.de
Kosten für Zimmer und Vollverpflegung pro Person und Übernachtung:
- 91,00 € im Doppelzimmer
- 116,00 € im Einzelzimmer
- 38,00 € Tagunspauschale
(Einzelzimmer stehen nur begrenzt zur Verfügung.)
Gebühreninformationen
7.700,00 € Lehrgangsgebühr
900,00 € Prüfungsgebühr
* umsatzsteuerfrei nach § 4 Nr. 21a bb) UStG
Ansprechpartner
Corinna Hall
Telefon: 04262 304-341
E-Mail: hall@asob.de