
Land- und forstwirtschaftliche Besonderheiten im Steuerrecht
Qualifizierungsbausteine 7 bis 11
- Visselhövede
- 5 Unterrichtswochen
- ab dem 15.01.2024
- Anmeldeschluss 01.08.2023
Lehrgangsziele
- Sie erhalten Sicherheit bei der Gewinnermittlung durch Bestandsvergleich und der Umsetzung der land- und forstwirtschaftlichen Bilanzierungsvorschriften.
- Sie erfahren die Abgrenzungskriterien der Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft zu den übrigen Einkunftsarten.
- Sie lernen die Systematik und den Anwendungsbereich der Pauschalierung nach § 24 UStG kennen und können die Umsätze abgrenzen, die nicht unter diese Regelung fallen.
Beschreibung
Das Seminar Land- und forstwirtschaftliche Besonderheiten im Steuerrecht besteht aus 3 Seminarwochen. Jede dieser Wochen bildet einen eigenständigen Qualifizierungsbaustein.
Hinweis: Unbedingte Voraussetzung für die folgenden Bausteine sind steuerliche Grundkenntnisse, wie sie im Qualifizierungsbaustein BASIS 6 vermittelt werden.
Q-Baustein BASIS 7 (Bilanzierung in Land- und Forstwirtschaft)
Teilnehmer mit steuerlichen Grundkenntnissen lernen die land- und forstwirtschaftlichen Besonderheiten bei der Gewinnermittlung durch Bestandsvergleich nach § 4 Abs. 1 EStG kennen. Hierbei trainieren sie neben den allgemeinen Bilanzierungsvorschriften insbesondere die Ansatz- und Bewertungsvorschriften des land- und forstwirtschaftlichen Betriebsvermögens.
Ziel: Sicherheit bei der Gewinnermittlung durch Bestandsvergleich und der Umsetzung der land- und forstwirtschaftlichen Bilanzierungsvorschriften.
Q-Baustein BASIS 8 (Einkünfte LuF, Mitunternehmerschaften)
Die Teilnehmer erhalten umfassende Hinweise zu den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft im Sinne des § 13 EStG. Insbesondere die Abgrenzung der Land- und Forstwirtschaft zu den übrigen Einkunftsarten wird hier thematisiert. Weiter bekommen sie einen Überblick über land- und forstwirtschaftliche Mitunternehmerschaften und deren steuerliche Behandlung. Abschließend werden ertragsteuerliche Sonderfragen u.a. zu Verpachtung, Veräußerung, Zuschüssen und Entschädigungen behandelt.
Ziel: Sicherheit bei der Abgrenzung von Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft zu den übrigen Einkunftsarten, Bildung von Grundkenntnissen zu Mitunternehmerschaften und Erarbeitung von Lösungsansätzen zu ertragsteuerlichen Sonderfragen.
Q-Baustein BASIS 9 (Umsatzbesteuerung bei Land- und Forstwirten)
Dieser Qualifizierungsbaustein befasst sich mit den Besonderheiten bei der Umsatzbesteuerung bei Land- und Forstwirten. Teilnehmer mit umsatzsteuerlichen Grundkenntnissen erlernen die Systematik und den Anwendungsbereich der Umsatzsteuerpauschalierung nach § 24 UStG sowie die Option zur Regelbesteuerung. Weiter werden der innergemeinschaftliche Erwerb bei Landwirten und die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers bearbeitet.
Ziel: Kennenlernen von Systematik und Anwendungsbereich der Pauschalierung nach § 24 UStG sowie sichere Abgrenzung der Umsätze, die nicht unter die Regelung des § 24 UStG fallen. Korrekte Behandlung des innergemeinschaftlichen Waren- und Dienstleistungsverkehrs.
Lehrgangsinhalte
1. Woche (Q-Baustein BASIS 7)
15.01. - 19.01.2024
Bilanzierung in der Land- und Forstwirtschaft
- Grundsätze der Bilanzierung
- Umfang des luf Betriebsvermögens
- Bewertung des luf Betriebsvermögens
- Besonderheiten bei der Bewertung in der LuF
- Bildung von Rücklagen, Übertragung stiller Reserven
- Rückstellungen
- Bildung von Rechnungsabgrenzungsposten
2. Woche (Q-Baustein BASIS 8)
29.01. - 02.02.2024
Überblick über die Einkommensteuer
Einkünfte LuF (§ 13 EStG)
- Begriff
- Liebhaberei in der Land- und Forstwirtschaft
- Landwirtschaftliche Urproduktion
- Tierzucht und Tierhaltung
- Tierhaltungskooperationen
- Gewerbliche Tierhaltung
- Einkünfte aus sonstiger luf Nutzung
- Einkünfte aus luf Nebenbetrieben
- Abgrenzung zu anderen Einkunftsarten in Sonderfällen
Mitunternehmerschaften
Verpachtung, Aufgabe und Veräußerung
Zuschüsse, Beihilfen und Entschädigungen
3. Woche (Q-Baustein BASIS 9)
19.02. - 23.02.2024
Umsatzbesteuerung bei Land- und Forstwirten
- Allgemeines zum Umsatzsteuerrecht
- Systematik und Anwendungsbereich des § 24 UStG
- Steuersätze § 24 UStG
- Option zur Regelbesteuerung und Rückkehr zu § 24 UStG
- Pauschalierung im Umfeld weiterer Sonderregelungen
- Innergemeinschaftlicher Erwerb bei Pauschalierern
- Umsatzsteuer im Abzugsverfahren § 13b UStG
4. Woche (Q-Baustein BASIS 10)
26.02. - 01.03.2024
Gewinnermittlung nach § 13 EStG und EÜR
- Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen (§ 13a EStG)
- Gewinnermittlung durch Einnahmeüberschussrechnung
- Gewinnkorrekturen beim Wechsel der Gewinnermittlungsart
5. Woche (Q-Baustein BASIS 11)
18.03. - 22.03.2024
Lohnsteuer
- Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit
- Erhebung der Lohnsteuer (§ 38 EStG)
- Lohnsteuerkarte (§ 39 EStG)
- Pauschalierung der Lohnsteuer in besonderen Fällen
- Aufzeichnungspflichten (§ 41 EStG)
Sozialversicherung in der LuF
- Versicherungspflicht in der landw. Sozialversicherung
- Versicherung kraft Gesetzes
- Geringfügige Beschäftigung
- Rechengrößen in der Sozialversicherung
Dozenten
- Timo Noe, StB
- Maria von Duijnen, StBin
- Hanno Vianden, StB
- Carsten Voges, StB
Termine & Zeiten
montags: | 10:00 - 17:00 Uhr |
dienstags - donnerstags: | 08:00 - 17:00 Uhr |
freitags: | 08:00 - 12:00 Uhr |
Woche 1: 15.01. - 19.01.2024
Woche 2: 29.01. - 02.02.2024
Woche 3: 19.02. - 23.02.2024
Woche 4: 26.02. - 01.03.2024
Woche 5: 18.03. - 22.03.2024
Unterkunft
Hotel Röhrs
Neuenkirchener Str. 3
27374 Visselhövede-Hiddingen
Telefon: (04262) 9318-0
Internet: www.hotel-roehrs.de
Kosten für Unterkunft und Verpflegung pro Person und Übernachtung:
- 95 € zzgl. USt im Doppelzimmer
- 115 € zzgl. USt im Einzelzimmer
- 35 € Tagungsgebühr pro Tag*
Einzelzimmer stehen nur begrenzt zur Verfügung.
* zwingend zu buchen, wenn ohne Übernachtung
Gebühreninformationen
pro Woche 500,00 € (5% für LAND-DATA Kunden),
jeweils umsatzsteuerfrei nach § 4 Nr. 21 a bb) UStG
Ansprechpartner
Cornelia Röper
Telefon: 04262 304-344
E-Mail: roeper@asob.de