ab 06. September 2021 in Oberaula 1. Lehrgang
ab 20. September 2021 in Oberaula 2. Lehrgang
Durch diese berufliche Qualifizierungsmaßnahme wird der Mitarbeiter in die Lage versetzt, die beratungsintensive Arbeit für den Berufsstand Land- und Forstwirte eigenständig zu erledigen. Der Steuersachbearbeiter Landwirtschaft kann neben der Erstellung der Finanzbuchhaltung und der damit verbundenen Steuerdeklarationsberatung auch in der Steuerrechtsdurchsetzungsberatung sowie in der Steuergestaltungsberatung eingesetzt werden.
Hinweis: Unbedingte Voraussetzung für einen erfolgreichen Abschluss zum Steuersachbearbeiter Landwirtschaft ist das Vorhandensein der Basisqualifikationen und eine ein- bis zweijährige Berufserfahrung in der Betreuung landwirtschaftlicher oder gewerblicher Mandate.
Unbedingte Voraussetzung für einen erfolgreichen Abschluss zum Steuersachbearbeiter Landwirtschaft ist das Vorhandensein der Basisqualifikationen und eine ein- bis zweijährige Berufserfahrung in der Betreuung landwirtschaftlicher oder gewerblicher Mandate.
Aufgrund des hohen Niveaus des Fortbildungslehrgangs Steuersachbearbeiter Landwirtschaft ist es für Teilnehmer ohne steuerrechtliche Vorkenntnisse fast aussichtslos, das vermittelte Fachwissen aufzunehmen und entsprechend in der Praxis anzuwenden.
06.09.-10.09.2021 Einkommensteuer I
13.09.-17.09.2021 Einkommensteuer II
11.10.-15.10.2021 Einkommensteuer III
18.10.-22.10.2021 Abgabenordnung I
15.11.-19.11.2021 Umsatzsteuer I
22.11.-26.11.2021 Umsatzsteuer II
10.01.-14.01.2022 Buchführung und Bilanz I
17.01.-21.01.2022 Buchführung und Bilanz II
14.02.-18.02.2022 Buchführung und Bilanz III
21.02.-25.02.2022 Buchführung und Bilanz IV
21.03.-25.03.2022 Buchführung und Bilanz V / Einkommensteuer IV
28.03.-01.04.2022 Umsatzsteuer III/GewSt
25.04.-29.04.2022 Abgabenordnung II/ BewG/ErbSt/SchenkSt/GrSt
02.05.-06.05.2022 Wiederholung
16.05.-19.05.2022 schriftliche Prüfung
05.07.-09.07.2022 mündliche Prüfung
montags: | 8:00/10:00 - 18:00 Uhr |
---|---|
dienstags - donnerstags: | 08:00 - 18:00 Uhr |
freitags: | 08:00 - 12:00 Uhr |
(pro Woche 40 Unterrichtsstunden)
Parkhotel zum Stern
Hersfelder Straße 1
36280 Oberaula
Telefon: (06628) 92 02-0
Internet: www.hotelzumstern.de
Kosten für Zimmer und Vollverpflegung pro Person und Übernachtung:
(Einzelzimmer stehen nur begrenzt zur Verfügung.)
Zuständig für die Durchführung der internen Fortbildungsprüfung ist der Prüfungsausschuss Steuersachbearbeiter Landwirtschaft der ASOB.
Nach dem erfolgreichen Abschluss des Fortbildungslehrgangs Steuersachbearbeiter Landwirtschaft kann der Teilnehmer sich bei Vorhandensein der persönlichen Voraussetzungen der offiziellen Fortbildungsprüfung zum Steuerfachwirt unterziehen. Sind die persönlichen Voraussetzungen für die Steuerfachwirtprüfung nicht gegeben, kann stattdessen die interne Prüfung zum Steuersachbearbeiter Gewerbe abgelegt werden.
Wer innerhalb eines Jahres nach Abschluss des Steuersachbearbeiterlehrgangs am 6-wöchigen Aufbaukurs des Vorbereitungslehrgangs auf die Fortbildungsprüfung zum/zur Steuerfachwirt/in oder am 5-wöchigen Aufbaukurs Steuersachbearbeiter Gewerbe teilnimmt, hat gute Chancen, diese Prüfungen mit Erfolg zu bestehen.
6.020,00 € * Lehrgangsgebühr
750,00 € zzgl. USt Prüfungsgebühr
* umsatzsteuerfrei nach § 4 Nr. 21a bb) UStG
Ulrike Gehrke
Telefon: 04262 304-110
E-Mail: gehrke@asob.de
Durch die zwei Unterrichtswochen Abgabenordnung bekommen die Teilnehmer einen umfassenden Einblick in das Steuerverfahrensrecht. Sie lernen, wie die Besteuerungsgrundlagen ermittelt, Steuern festgesetzt, erhoben und vollstreckt werden. Daneben werden sie mit den Vorschriften über außergerichtliche Rechtsbehelfe sowie zum steuerlichen Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht vertraut gemacht.
Hinweis: Für die erfolgreiche Vertiefung des Steuerverfahrensrechts ist eine ein- bis zweijährige Berufserfahrung im Umgang mit Steuererklärungen und Steuerbescheiden förderlich.
Die Einkommensteuer in diesem Lehrgang erstreckt sich über 3 1⁄2 Wochen. Die Teilnehmer lernen hierbei intensiv die Systematik der Einkommensteuer von den Einkunftsarten über Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen bis hin zum zu versteuernden Einkommen. Sämtliche Einkunftsarten sowie die Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen werden detailliert behandelt.
Hinweis: Grundkenntnisse zur Einkommensteuer, wie sie in den Basisqualifikationen gelehrt werden, sind eine wichtige Voraussetzung für die effektive Festigung des Unterrichtsstoffs.
Die Systematik der allgemeinen Umsatzbesteuerung sowie die Besonderheiten bei der Umsatzbesteuerung von Land- und Forstwirten werden über einen Zeitraum von 2 1⁄2 Wochen vertieft. Die Teilnehmer lernen hier die systematische Bearbeitung von Sachverhalten unter umsatzsteuerlichen Gesichtspunkten.
Hinweis: Aufgrund der zunehmenden Bedeutung der Umsatzsteuer bei Land- und Forstwirten ist eine hundertprozentige Aufnahme des Unterrichtsstoffs unerlässlich. Dieses kann in der vorgegebenen Zeit erfahrungsgemäß nur mit umsatzsteuerlichen Grundkenntnissen gelingen.
Die Buchführung und das Bilanzsteuerrecht bilden mit einem Umfang von 4 1⁄2 Wochen den Schwerpunkt im Steuersachbearbeiter Landwirtschaft. Die Teilnehmer werden hier so trainiert, dass sie die Bilanzierung nach Maßgabe der einschlägigen Ansatz- und Bewertungsvorschriften durchführen können. Besonders intensiv lernen die Teilnehmer die steuerliche Behandlung und Betreuung von Mitunternehmerschaften.
Hinweis: Die Vermittlung der Kenntnisse und Fertigkeiten in der Buchführung und im Bilanzsteuerrecht erfolgt auf sehr hohem Niveau. Bilanzsteuerliche Grundkenntnisse werden hier ebenso vorausgesetzt wie eine einschlägige Berufserfahrung in der Buchhaltung bei Land- und Forstwirten.
Da gewerbliche Nebenbetriebe bei Landwirten zunehmen, erlernen die Teilnehmer in einer halben Unterrichtswoche die Grundzüge der Gewerbesteuer und die damit zusammenhängende Steuerermäßigung gem. § 35 EStG. Mit etwa einem Tag erhalten die Teilnehmer einen Überblick über die Erbschaft- und Schenkungsteuer.
Durch diese berufliche Qualifizierungsmaßnahme wird der Mitarbeiter in die Lage versetzt, die beratungsintensive Arbeit für den Berufsstand Land- und Forstwirte eigenständig zu erledigen. Der Steuersachbearbeiter Landwirtschaft kann neben der Erstellung der Finanzbuchhaltung und der damit verbundenen Steuerdeklarationsberatung auch in der Steuerrechtsdurchsetzungsberatung sowie in der Steuergestaltungsberatung eingesetzt werden.
Hinweis: Unbedingte Voraussetzung für einen erfolgreichen Abschluss zum Steuersachbearbeiter Landwirtschaft ist das Vorhandensein der Basisqualifikationen und eine ein- bis zweijährige Berufserfahrung in der Betreuung landwirtschaftlicher oder gewerblicher Mandate.
Unbedingte Voraussetzung für einen erfolgreichen Abschluss zum Steuersachbearbeiter Landwirtschaft ist das Vorhandensein der Basisqualifikationen und eine ein- bis zweijährige Berufserfahrung in der Betreuung landwirtschaftlicher oder gewerblicher Mandate.
Aufgrund des hohen Niveaus des Fortbildungslehrgangs Steuersachbearbeiter Landwirtschaft ist es für Teilnehmer ohne steuerrechtliche Vorkenntnisse fast aussichtslos, das vermittelte Fachwissen aufzunehmen und entsprechend in der Praxis anzuwenden.
20.09.-24.09.2021Einkommensteuer I
11.10.-15.10.2021 Einkommensteuer II
25.10.-29.10.2021 Einkommensteuer III
08.11.-12.11.2021 Abgabenordnung I
29.11.-03.12.2021 Umsatzsteuer
06.12.-10.12.2021 Umsatzsteuer II
24.01.-28.01.2022 Buchführung und Bilanz I
31.01.-04.02.2022 Buchführung und Bilanz II
21.02.-25.02.2022 Buchführung und Bilanz III
07.03.-11.03.2022 Buchführung und Bilanz IV
21.03.-25.03.2022 Buchführung und Bilanz V / Einkommensteuer IV
04.04.-08.04.2022 Abgabenordnung II / BewG/ErbSt/SchenkSt/GrSt
25.04.-29.04.2022 Umsatzsteuer III/GewSt
02.05.-06.05.2022 Wiederholung
16.05.-19.05.2022 schriftliche Prüfung
05.07.-09.07.2022 mündliche Prüfung
montags: | 8:00/10:00 - 18:00 Uhr |
---|---|
dienstags - donnerstags: | 08:00 - 18:00 Uhr |
freitags: | 08:00 - 12:00 Uhr |
(pro Woche 40 Unterrichtsstunden)
Parkhotel zum Stern
Hersfelder Straße 1
36280 Oberaula
Telefon: (06628) 92 02-0
Internet: www.hotelzumstern.de
Kosten für Zimmer und Vollverpflegung pro Person und Übernachtung:
(Einzelzimmer stehen nur begrenzt zur Verfügung.)
Zuständig für die Durchführung der internen Fortbildungsprüfung ist der Prüfungsausschuss Steuersachbearbeiter Landwirtschaft der ASOB.
Nach dem erfolgreichen Abschluss des Fortbildungslehrgangs Steuersachbearbeiter Landwirtschaft kann der Teilnehmer sich bei Vorhandensein der persönlichen Voraussetzungen der offiziellen Fortbildungsprüfung zum Steuerfachwirt unterziehen. Sind die persönlichen Voraussetzungen für die Steuerfachwirtprüfung nicht gegeben, kann stattdessen die interne Prüfung zum Steuersachbearbeiter Gewerbe abgelegt werden.
Wer innerhalb eines Jahres nach Abschluss des Steuersachbearbeiterlehrgangs am 6-wöchigen Aufbaukurs des Vorbereitungslehrgangs auf die Fortbildungsprüfung zum/zur Steuerfachwirt/in oder am 5-wöchigen Aufbaukurs Steuersachbearbeiter Gewerbe teilnimmt, hat gute Chancen, diese Prüfungen mit Erfolg zu bestehen.
6.020,00 € * Lehrgangsgebühr
750,00 € zzgl. USt Prüfungsgebühr
* umsatzsteuerfrei nach § 4 Nr. 21a bb) UStG
Ulrike Gehrke
Telefon: 04262 304-110
E-Mail: gehrke@asob.de
Durch die zwei Unterrichtswochen Abgabenordnung bekommen die Teilnehmer einen umfassenden Einblick in das Steuerverfahrensrecht. Sie lernen, wie die Besteuerungsgrundlagen ermittelt, Steuern festgesetzt, erhoben und vollstreckt werden. Daneben werden sie mit den Vorschriften über außergerichtliche Rechtsbehelfe sowie zum steuerlichen Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht vertraut gemacht.
Hinweis: Für die erfolgreiche Vertiefung des Steuerverfahrensrechts ist eine ein- bis zweijährige Berufserfahrung im Umgang mit Steuererklärungen und Steuerbescheiden förderlich.
Die Einkommensteuer in diesem Lehrgang erstreckt sich über 3 1⁄2 Wochen. Die Teilnehmer lernen hierbei intensiv die Systematik der Einkommensteuer von den Einkunftsarten über Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen bis hin zum zu versteuernden Einkommen. Sämtliche Einkunftsarten sowie die Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen werden detailliert behandelt.
Hinweis: Grundkenntnisse zur Einkommensteuer, wie sie in den Basisqualifikationen gelehrt werden, sind eine wichtige Voraussetzung für die effektive Festigung des Unterrichtsstoffs.
Die Systematik der allgemeinen Umsatzbesteuerung sowie die Besonderheiten bei der Umsatzbesteuerung von Land- und Forstwirten werden über einen Zeitraum von 2 1⁄2 Wochen vertieft. Die Teilnehmer lernen hier die systematische Bearbeitung von Sachverhalten unter umsatzsteuerlichen Gesichtspunkten.
Hinweis: Aufgrund der zunehmenden Bedeutung der Umsatzsteuer bei Land- und Forstwirten ist eine hundertprozentige Aufnahme des Unterrichtsstoffs unerlässlich. Dieses kann in der vorgegebenen Zeit erfahrungsgemäß nur mit umsatzsteuerlichen Grundkenntnissen gelingen.
Die Buchführung und das Bilanzsteuerrecht bilden mit einem Umfang von 4 1⁄2 Wochen den Schwerpunkt im Steuersachbearbeiter Landwirtschaft. Die Teilnehmer werden hier so trainiert, dass sie die Bilanzierung nach Maßgabe der einschlägigen Ansatz- und Bewertungsvorschriften durchführen können. Besonders intensiv lernen die Teilnehmer die steuerliche Behandlung und Betreuung von Mitunternehmerschaften.
Hinweis: Die Vermittlung der Kenntnisse und Fertigkeiten in der Buchführung und im Bilanzsteuerrecht erfolgt auf sehr hohem Niveau. Bilanzsteuerliche Grundkenntnisse werden hier ebenso vorausgesetzt wie eine einschlägige Berufserfahrung in der Buchhaltung bei Land- und Forstwirten.
Da gewerbliche Nebenbetriebe bei Landwirten zunehmen, erlernen die Teilnehmer in einer halben Unterrichtswoche die Grundzüge der Gewerbesteuer und die damit zusammenhängende Steuerermäßigung gem. § 35 EStG. Mit etwa einem Tag erhalten die Teilnehmer einen Überblick über die Erbschaft- und Schenkungsteuer.