ab 11.01.2021 in Visselhövede
ab 25.01.2021 in Grainau (ausgebucht)
ab 11. Januar 2021 in Visselhövede
ab 25. Januar 2021 in Grainau (ausgebucht)
Das Seminar Land- und forstwirtschaftliche Besonderheiten im Steuerrecht besteht aus 3 Seminarwochen. Jede dieser Wochen bildet einen eigenständigen Qualifizierungsbaustein.
Hinweis: Unbedingte Voraussetzung für die folgenden Bausteine sind steuerliche Grundkenntnisse, wie sie im Qualifizierungsbaustein BASIS 6 vermittelt werden.
Teilnehmer mit steuerlichen Grundkenntnissen lernen die land- und forstwirtschaftlichen Besonderheiten bei der Gewinnermittlung durch Bestandsvergleich nach § 4 Abs. 1 EStG kennen. Hierbei trainieren sie neben den allgemeinen Bilanzierungsvorschriften insbesondere die Ansatz- und Bewertungsvorschriften des land- und forstwirtschaftlichen Betriebsvermögens.
Ziel: Sicherheit bei der Gewinnermittlung durch Bestandsvergleich und der Umsetzung der land- und forstwirtschaftlichen Bilanzierungsvorschriften.
Die Teilnehmer erhalten umfassende Hinweise zu den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft im Sinne des § 13 EStG. Insbesondere die Abgrenzung der Land- und Forstwirtschaft zu den übrigen Einkunftsarten wird hier thematisiert. Weiter bekommen sie einen Überblick über land- und forstwirtschaftliche Mitunternehmerschaften und deren steuerliche Behandlung. Abschließend werden ertragsteuerliche Sonderfragen u.a. zu Verpachtung, Veräußerung, Zuschüssen und Entschädigungen behandelt.
Ziel: Sicherheit bei der Abgrenzung von Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft zu den übrigen Einkunftsarten, Bildung von Grundkenntnissen zu Mitunternehmerschaften und Erarbeitung von Lösungsansätzen zu ertragsteuerlichen Sonderfragen.
Dieser Qualifizierungsbaustein befasst sich mit den Besonderheiten bei der Umsatzbesteuerung bei Land- und Forstwirten. Teilnehmer mit umsatzsteuerlichen Grundkenntnissen erlernen die Systematik und den Anwendungsbereich der Umsatzsteuerpauschalierung nach § 24 UStG sowie die Option zur Regelbesteuerung. Weiter werden der innergemeinschaftliche Erwerb bei Landwirten und die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers bearbeitet.
Ziel: Kennenlernen von Systematik und Anwendungsbereich der Pauschalierung nach § 24 UStG sowie sichere Abgrenzung der Umsätze, die nicht unter die Regelung des § 24 UStG fallen. Korrekte Behandlung des innergemeinschaftlichen Waren- und Dienstleistungsverkehrs.
montags: | 10:00 - 17:00 Uhr |
---|---|
dienstags - donnerstags: | 8:00 - 17:00 Uhr |
freitags: | 8:00 - 12:00 Uhr |
(pro Woche 40 Unterrichtsstunden)
Hotel Röhrs
Neuenkirchener Str. 3
27374 Visselhövede-Hiddingen
Telefon: (04262) 9318-0
Internet: www.hotel-roehrs.de
Kosten für Unterkunft und Verpflegung pro Person und Übernachtung:
Einzelzimmer stehen nur begrenzt zur Verfügung.
* zwingend zu buchen, wenn ohne Übernachtung
pro Woche 375,00 € (310,00 € für LAND-DATA Kunden)
jeweils umsatzsteuerfrei nach § 4 Nr. 21 a bb) UStG
Anmeldeschluss: 05.10.2020
Anmeldebestätigung kommt nach Anmeldeschluss.
Das Seminar Land- und forstwirtschaftliche Besonderheiten im Steuerrecht besteht aus 5 Seminarwochen. Jede dieser Wochen bildet einen eigenständigen Qualifizierungsbaustein.
Hinweis: Unbedingte Voraussetzung für die folgenden Bausteine sind steuerliche Grundkenntnisse, wie sie im Qualifizierungsbaustein BASIS 6 vermittelt werden.
Teilnehmer mit steuerlichen Grundkenntnissen lernen die land- und forstwirtschaftlichen Besonderheiten bei der Gewinnermittlung durch Bestandsvergleich nach § 4 Abs. 1 EStG kennen. Hierbei trainieren sie neben den allgemeinen Bilanzierungsvorschriften insbesondere die Ansatz- und Bewertungsvorschriften des land- und forstwirtschaftlichen Betriebsvermögens.
Ziel: Sicherheit bei der Gewinnermittlung durch Bestandsvergleich und der Umsetzung der land- und forstwirtschaftlichen Bilanzierungsvorschriften.
Die Teilnehmer erhalten umfassende Hinweise zu den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft im Sinne des § 13 EStG. Insbesondere die Abgrenzung der Land- und Forstwirtschaft zu den übrigen Einkunftsarten wird hier thematisiert. Weiter bekommen sie einen Überblick über land- und forstwirtschaftliche Mitunternehmerschaften und deren steuerliche Behandlung. Abschließend werden ertragsteuerliche Sonderfragen u.a. zu Verpachtung, Veräußerung, Zuschüssen und Entschädigungen behandelt.
Ziel: Sicherheit bei der Abgrenzung von Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft zu den übrigen Einkunftsarten, Bildung von Grundkenntnissen zu Mitunternehmerschaften und Erarbeitung von Lösungsansätzen zu ertragsteuerlichen Sonderfragen.
Dieser Qualifizierungsbaustein befasst sich mit den Besonderheiten bei der Umsatzbesteuerung bei Land- und Forstwirten. Teilnehmer mit umsatzsteuerlichen Grundkenntnissen erlernen die Systematik und den Anwendungsbereich der Umsatzsteuerpauschalierung nach § 24 UStG sowie die Option zur Regelbesteuerung. Weiter werden der innergemeinschaftliche Erwerb bei Landwirten und die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers bearbeitet.
Ziel: Kennenlernen von Systematik und Anwendungsbereich der Pauschalierung nach § 24 UStG sowie sichere Abgrenzung der Umsätze, die nicht unter die Regelung des § 24 UStG fallen. Korrekte Behandlung des innergemeinschaftlichen Waren- und Dienstleistungsverkehrs.
Die Teilnehmer lernen die Anwendung der Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen gem. § 13a EStG mit den wichtigsten Besonderheiten. Auch die Gewinnermittlung durch Einnahmen-Überschussrechnung und deren Unterschiede zur Bilanzierung werden intensiv behandelt. Zugehörig erfahren die Teilnehmer, welche Korrekturen beim Wechsel der Gewinnermittlungsart vorzunehmen sind.
Ziel: Selbständige Erstellung einer Gewinnermittlung nach § 13a EStG inkl. der Ermittlung der Gewinne im Zuschlagsbereich des § 13a Abs. 6 EStG. Berücksichtigung von Gewinnkorrekturen beim Wechsel der Gewinnermittlungsart.
Thema sind Einkünfte aus nicht selbständiger Tätigkeit gem. § 19 EStG und der hiermit in Zusammenhang stehenden Erhebung der Lohnsteuer. Die Teilnehmer erhalten einen Überblick über die gesetzliche Sozialversicherung sowie über geringfügige und kurzfristige Beschäftigungsverhältnisse. Weiterhin werden Besonderheiten der Kranken- und Rentenversicherung der Landwirte und mitarbeitenden Familienangehörigen vermittelt.
Ziel: Vermittlung von Grundlagen zur Erhebung der Lohnsteuer und gesetzlichen Sozialversicherung. Erlangung von Spezialkenntnissen zur landwirtschaftlichen Sozialversicherung.
montags: | 10:00 - 17:30 Uhr |
---|---|
dienstags - donnerstags: | 8:00 - 17:30 Uhr |
freitags: | 8:00 - 12:00 Uhr |
(pro Woche 40 Unterrichtsstunden)
Seminarhaus Grainau
Alpspitzstraße 6
82491 Grainau
Telefon: (08821) 96 69 760
Internet: www.seminarhaus-grainau.de
Kosten für Zimmer und Vollverpflegung pro Person und Übernachtung:
Einzelzimmer stehen nur begrenzt zur Verfügung.
Übernachtung im Seminarhaus ist verpflichtend.
pro Woche 375,00 € (310,00 € für LAND-DATA Kunden)
jeweils umsatzsteuerfrei nach § 4 Nr. 21 a bb) UStG
Termine ausgebucht!
Anmeldeschluss 05.10.2020