ab 19.09.2022 in Visselhövede
ab 10.10.2022 in Grainau (bereits ausgebucht!)
Das Gesamtpaket der zeitlich und thematisch aufeinander abgestimmten Basis-Qualifizierungsbausteine bildet den Vorbereitungslehrgang auf die anerkannte Fortbildungsprüfung zum/zur Fachagrarwirt/in Rechnungswesen nach § 56 Berufsbildungsgesetz. Die Abstimmung der Praxiswochen auf die Unterrichtswochen ergibt einen soliden Lehrgangsablauf, der das theoretisch erlernte Wissen unmittelbar mit dem praktischen Arbeitseinsatz verbindet.
Ziel: Gewinnung einsatzbereiter Mitarbeiter über einen Qualifizierungszeitraum von einem Dreivierteljahr für die Arbeit in einer Landwirtschaftlichen Buchstelle oder Steuerberatungsgesellschaft.
19.09. - 23.09.2022 Landwirtschaftliches Rechnungswesen
26.09. - 30.09.2022 Landwirtschaftliche Buchführung mit ADNOVA finance
03.10. - 07.10.2022 Praxiswoche
10.10. - 14.10.2022 Grundlagen des allgemeinen Steuerrechts
17.10. - 21.10.2022 Grundlagen des allgemeinen Steuerrechts
24.10. - 28.10.2022 Grundlagen des allgemeinen Steuerrechts
31.10. - 04.11.2022 Praxiswoche
07.11. - 11.11.2022 Landwirtschaftliche Buchführung mit ADNOVA finance
14.11. - 18.11.2021 Praxiswoche
21.11. - 25.11.2022 Grundlagen des allgemeinen Steuerrechts
28.11. - 02.12.2022 Landwirtschaftliches Rechnungswesen
05.12. - 09.12.2022 Grundlagen des allgemeinen Steuerrechts
12.12. - 16.12.2022 Grundlagen des allgemeinen Steuerrechts
19.12. - 23.12.2022 Praxiswoche
26.12. - 30.12.2022 Praxiswoche
02.01. - 06.01.2023 Praxiswoche
09.01. - 13.01.2023 Land- und forstwirtschaftliche Besonderheiten im Steuerrecht
16.01. - 20.01.2023 Landwirtschaftliche Buchführung mit ADNOVA finance
23.01. - 27.01.2023 Praxiswoche
30.01. - 03.02.2023 Land- und forstwirtschaftliche Besonderheiten im Steuerrecht
06.02. - 10.02.2023 Grundlagen der landwirtschaftlichen Betriebslehre
13.02. - 17.02.2023 Praxiswoche
20.02. - 24.02.2023 Praxiswoche
27.02. - 03.03.2023 Land- und forstwirtschaftliche Besonderheiten im Steuerrecht
06.03. - 10.03.2023 Land- und forstwirtschaftliche Besonderheiten im Steuerrecht
13.03. - 17.03.2023 Praxiswoche
20.03. - 24.03.2023 Grundlagen der landwirtschaftlichen Betriebslehre
27.03. - 31.03.2023 Land- und forstwirtschaftliche Besonderheiten im Steuerrecht
03.04. - 07.04.2023 Praxiswoche
10.04. - 14.04.2023 Praxiswoche
17.04. - 21.04.2023 Praxiswoche
24.04. - 28.04.2023 Praxiswoche
01.05. - 05.05.2023 Praxiswoche
08.05. - 12.05.2023 Landwirtschaftliche Buchführung mit ADNOVA finance
15.05. - 19.05.2023 Praxiswoche
22.05. - 26.05.2023 Steuerrecht Wiederholung
29.05. - 02.06.2023 Praxiswoche
05.06. + 06.06.2023 Schriftliche Prüfung
10.07. + 11.07.2023 Mündliche Prüfung
montags: | 10:00 - 17:30 Uhr |
---|---|
dienstags - donnerstags: | 08:00 - 17:30 Uhr |
freitags: | 08:00 - 12:00 Uhr |
(pro Woche 40 Unterrichtsstunden)
Hotel Röhrs GmbH
Neuenkirchener Straße 3
27374 Visselhövede-Hiddingen
Telefon: 04262 9318-0
Internet: www.hotel-roehrs.de
Kosten für Unterkunft und Verpflegung pro Person und Übernachtung:
Einzelzimmer stehen nur begrenzt zur Verfügung.
* zwingend zu buchen, wenn ohne Übernachtung
“...Zur Prüfung wird zugelassen, wer die Abschlussprüfung in einem der Ausbildungsberufe Landwirt/Landwirtin, Gärtner/Gärtnerin, Winzer/Winzerin oder Hauswirtschafter/ Hauswirtschafterin (Schwerpunkt ländliche Hauswirtschaft) bestanden hat und den erfolgreichen Besuch einer mindestens einjährigen Fachschule oder einer vergleichbaren Bildungseinrichtung im Agrarbereich nachweist. ...
... kann auch zugelassen werden, wer die Abschlussprüfung in einem kaufmännischen Ausbildungsberuf bestanden hat und danach mindestens drei Jahre in der Landwirtschaft tätig war oder in einem der Landwirtschaft vor- oder nachgelagerten Bereich eine kaufmännische Berufstätigkeit ausgeübt hat. ...”
Zuständig für die Durchführung der Fortbildungsprüfung ist die
Nach ein- bis zweijähriger Berufserfahrung in der Betreuung landwirtschaftlicher oder gewerblicher Mandate kann der/die Fachagrarwirt/in Rechnungswesen den Fortbildungslehrgang zum Steuersachbearbeiter Landwirtschaft absolvieren.
Die Teilnehmerzahl für den Vorbereitungslehrgang auf die Fortbildungsprüfung zum/zur Fachagrarwirt/in Rechnungswesen ist auf 30 Personen begrenzt. Es werden nur schriftliche Anmeldungen in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt.
Die Lehrgangsgebühr ist nach Erhalt der Rechnung fällig. In den Beträgen sind die Kosten für Ausbildungswerke/Fachliteratur nicht enthalten. Die Prüfungsgebühr wird vom Fortbildungszentrum für Landwirtschaft und Hauswirtschaft, Landsberg am Lech, erhoben.
Der Vertrag über die Teilnahme am Lehrgang kommt durch die schriftliche Anmeldebestätigung der ASOB Akademie für Steuern, Organisation und Beratung GmbH zustande.
Der Vorbereitungslehrgang wird bei einer Mindestteilnehmerzahl von 15 Personen durchgeführt. Die ASOB Akademie für Steuern, Organisation und Beratung GmbH ist berechtigt, bis zu 6 Wochen vor Lehrgangsbeginn schriftlich vom Vertrag zurückzutreten, wenn die Mindestteilnehmerzahl voraussichtlich nicht erreicht wird.
Mit der Anmeldung verpflichtet sich der Teilnehmer zur Teilnahme am Lehrgang für dessen gesamte Dauer. Eine schriftliche Kündigung bis zu 6 Wochen vor Lehrgangsbeginn ist ohne Angabe von Gründen kostenlos möglich.
Verstöße gegen die Hausordnung des Seminarhauses/Hotel und ein damit verbundenes Hausverbot führen automatisch zur sofortigen Lehrgangskündigung.
Die Teilnehmer werden darauf hingewiesen, dass die von den Dozenten herausgegebenen Arbeitsunterlagen dem Schutz des Urheberrechts unterliegen. Die herausgegebenen Unterlagen dürfen nur von den Teilnehmern genutzt werden, eine Vervielfältigung und Weitergabe an Dritte ist nicht gestattet. Smartphones sind während des Unterrichts grundsätzlich auszuschalten.
Die Teilnehmer erklären sich mit der Anmeldung damit einverstanden, dass ihre Anmeldedaten zu internen Zwecken im Wege der elektronischen Datenverarbeitung gespeichert werden. Ihre Daten werden zur Seminarorganisation verwendet, unter anderem:
Eine anderweitige Weitergabe an Dritte findet nicht statt.
Die Übermittelten Daten werden auf unbestimmte Zeit für die interne statistische Auswertung gespeichert.
Sie haben die Möglichkeit, der Nutzung Ihrer Daten nach Abschluss des Vorbereitungslehrgang Fachagrarwirt Rechnungswesen zu widersprechen, indem Sie eine E-Mail mit Ihrem Widerspruch an info@asob.de senden. In diesem Fall werden wir Ihre Daten löschen, soweit sie nicht für andere Zwecke weiterhin benötigt werden.
Stand: 23.05.2018
6.585 €, umsatzsteuerfrei nach § 4 Nr. 21a bb) UStG
Anmeldeschluss: 22.07.2022
Anmeldebestätigung kommt nach Anmeldeschluss.
Dieser Qualifizierungsbaustein beinhaltet die Analyse und Interpretation der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und Bilanzierung (GoB). Hiermit werden die Grundlagen für ein intuitives Handeln bei der praktischen Buchführung und Bilanzierung geschaffen. Auch die klare Definition und Abgrenzung der Grundbegriffe des betrieblichen Rechnungswesens ist hier ein wichtiges Thema. Weiter wird die Systematik und Technik der doppelten Buchführung intensiv anhand von T-Konten trainiert.
Ziel: Sensibilisierung auf die Beachtung der GoB’s sowie klares Verständnis der doppelten Buchführung anhand des T-Kontenprinzips.
Dieser Qualifizierungsbaustein konzentriert sich ganz auf die Bilanz und deren Aufbau in der Landwirtschaft. Am Beispiel des BMEL-Jahresabschlusses werden die einzelnen Bestandteile des Jahresabschlusses erörtert sowie deren Zusammenhang verdeutlicht. Anschließend erfolgt im Rahmen der Bilanzanalyse das Herleiten und Vertiefen der wesentlichen Kennzahlen sowie deren Aussagekraft.
Ziel: Verständnis zum Aufbau und Inhalt des BMEL-Jahresabschlusses sowie die sichere Ableitung und Deutung von Bilanzanalyse-Kennzahlen.
Die Mitarbeiter erhalten die notwendigen Fertigkeiten zur buchhalterischen Betreuung eines landwirtschaftlichen Unternehmens. Wichtige Voraussetzung für die erfolgreiche Wissensvermittlung sind die Kenntnisse aus dem Qualifizierungsbaustein BASIS 1.
Die Teilnehmer erlernen die Arbeiten der Eröffnung, der laufenden Buchführung und der Jahresabschlussarbeiten eines landwirtschaftlichen Betriebs mit der ADNOVA finance. Diese Arbeiten werden mit pauschalierenden und regelbesteuernden Einzelunternehmen sowie mit GbR‘s trainiert. Dabei üben die Teilnehmer intensiv die buchhalterische Behandlung besonderer Belege, wie sie in der Landwirtschaft typischerweise vorkommen können.
Ziel: Sicherer Umgang mit dem landwirtschaftlichen Belegwesen und dem LAND-DATA Kontenrahmen kr+ LuF sowie verlässliche und eigenständige Durchführung der Buchführungs- und Jahresabschlussarbeiten in der ADNOVA finance.
Dieser Qualifizierungsbaustein beschäftigt sich mit der Bilanzierung von Wirtschaftsgütern beim Übergang zur Buchführung, mit der Einnahmen-Überschussrechnung, mit dem gewerblichen Kontenrahmen und der BMEL- Plausiprüfung. Beim Erstellen der Übergangsbilanz geht es insbesondere um die praktische Vorgehensweise bei der Bewertung von Grund und Boden sowie Gebäuden. Bei der Einnahmen-Überschussrechnung werden zunächst die wesentlichen Unterschiede zur Bilanzierung und die damit verbundenen Besonderheiten bei der Aufzeichnung besprochen.
Ziel: Verlässliche Unterstützung bei der Erstaufnahme eines mit der Buchführung beginnenden Betriebs sowie Sicherheit bei der Buchung kleiner gewerblicher Nebenbetriebe. Fähigkeit zur Interpretation von BMELV-Plausifehlern und deren Korrekturmöglichkeit.
Dieser Qualifizierungsbaustein beginnt mit einem Überblick über privatrechtliche Konstellationen, die in das Steuerrecht hineinwirken (BGB, HGB). Anschließend lernen die Teilnehmer die Bedeutung und den Aufbau der Abgabenordnung kennen. Sie erfahren in verständlicher und komprimierter Art die Grundlagen der Einkommensbesteuerung von der Ermittlung der Einkünfte über die Sonderausgaben hin zum zu versteuernden Einkommen. Weiter werden den Teilnehmern Grundsätze der allgemeinen Umsatzbesteuerung näher gebracht. Danach verschaffen sich die Teilnehmer einen umfassenden Überblick über die Ansatz- und Bewertungsvorschriften beim steuerlichen Jahresabschluss. Hierbei trainieren sie intensiv den systematischen Umgang mit den Steuergesetzen, den Steuerrichtlinien und den Steuererlassen.
Ziel: Vermittlung grundlegender steuerlicher Kenntnisse zur strukturierten Lösung einfacher Sachverhalte im Bereich der Einkommen- und Umsatzsteuer unter Angabe der genauen, einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen.
Teilnehmer mit steuerlichen Grundkenntnissen lernen die land- und forstwirtschaftlichen Besonderheiten bei der Gewinnermittlung durch Bestandsvergleich nach § 4 Abs. 1 EStG kennen. Hierbei trainieren sie neben den allgemeinen Bilanzierungsvorschriften insbesondere die Ansatz- und Bewertungsvorschriften des land- und forstwirtschaftlichen Betriebsvermögens.
Ziel: Sicherheit bei der Gewinnermittlung durch Bestandsvergleich und der Umsetzung der land- und forstwirtschaftlichen Bilanzierungsvorschriften.
Die Teilnehmer erhalten umfassende Hinweise zu den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft im Sinne des § 13 EStG. Insbesondere die Abgrenzung der Land- und Forstwirtschaft zu den übrigen Einkunftsarten wird hier thematisiert. Weiter bekommen sie einen Überblick über land- und forstwirtschaftliche Mitunternehmerschaften und deren steuerliche Behandlung. Abschließend werden ertragsteuerliche Sonderfragen u.a. zu Verpachtung, Veräußerung, Zuschüssen und Entschädigungen behandelt.
Ziel: Sicherheit bei der Abgrenzung von Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft zu den übrigen Einkunftsarten, Bildung von Grundkenntnissen zu Mitunternehmerschaften und Erarbeitung von Lösungsansätzen zu ertragsteuerlichen Sonderfragen.
Dieser Qualifizierungsbaustein befasst sich mit den Besonderheiten bei der Umsatzbesteuerung bei Land- und Forstwirten. Teilnehmer mit umsatzsteuerlichen Grundkenntnissen erlernen die Systematik und den Anwendungsbereich der Umsatzsteuerpauschalierung nach § 24 UStG sowie die Option zur Regelbesteuerung. Weiter werden der innergemeinschaftliche Erwerb bei Landwirten und die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers bearbeitet.
Ziel: Kennenlernen von Systematik und Anwendungsbereich der Pauschalierung nach § 24 UStG sowie sichere Abgrenzung der Umsätze, die nicht unter die Regelung des § 24 UStG fallen. Korrekte Behandlung des innergemeinschaftlichen Waren- und Dienstleistungsverkehrs.
Die Teilnehmer lernen die Anwendung der Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen gem. § 13a EStG mit den wichtigsten Besonderheiten. Auch die Gewinnermittlung durch Einnahmen-Überschussrechnung und deren Unterschiede zur Bilanzierung werden intensiv behandelt. Zugehörig erfahren die Teilnehmer, welche Korrekturen beim Wechsel der Gewinnermittlungsart vorzunehmen sind.
Ziel: Selbständige Erstellung einer Gewinnermittlung nach § 13a EStG inkl. der Ermittlung der Gewinne im Zuschlagsbereich des § 13a Abs. 6 EStG. Berücksichtigung von Gewinnkorrekturen beim Wechsel der Gewinnermittlungsart.
Thema sind Einkünfte aus nicht selbständiger Tätigkeit gem. § 19 EStG und der hiermit in Zusammenhang stehenden Erhebung der Lohnsteuer. Die Teilnehmer erhalten einen Überblick über die gesetzliche Sozialversicherung sowie über geringfügige und kurzfristige Beschäftigungsverhältnisse. Weiterhin werden Besonderheiten der Kranken- und Rentenversicherung der Landwirte und mitarbeitenden Familienangehörigen vermittelt.
Ziel: Vermittlung von Grundlagen zur Erhebung der Lohnsteuer und gesetzlichen Sozialversicherung. Erlangung von Spezialkenntnissen zur landwirtschaftlichen Sozialversicherung.
Zunächst beschäftigen sich die Teilnehmer mit der Agrarstruktur und der Bedeutung der Agrarpolitik und den damit zusammenhängenden Fördermaßnahmen. Anschließend befassen sie sich mit den Grundlagen zur Investition und Finanzierung, lernen den Markt und die Ökonomik von ausgewählten Betriebszweigen kennen und setzen dieses Wissen bei der Beurteilung von Beispielsjahresabschlüssen um.
Ziel: Vermittlung von Grundlagen zu den agrarpolitischen Fördermaßnahmen sowie Kennenlernen und Deutung von Wirtschaftlichkeits- und Produktivitätskennzahlen ausgewählter Betriebszweige.
Dieser Qualifizierungsbaustein befasst sich mit der Ökonomik der landwirtschaftlichen Produktionsverfahren, der Existenzgefährdung und dem Risikomanagement. Die Teilnehmer lernen die Bedeutung der aussagefähigsten Kennzahlen verstehen und wenden diese bei der Analyse von Beispielsbetrieben an. Sie erarbeiten Optimierungsstrategien und lernen dabei die Abschätzung und Vermeidung von Risiken. Die Teilnehmer bekommen einen Einblick in die praktische Beratung und lernen Strategien zur Betriebsentwicklung kennen.
Ziel: Stärkung der Persönlichkeit der Mitarbeiter in Gesprächen mit dem Landwirt. Wichtige Kennzahlen des Gesamtbetriebes sollen erkannt und interpretiert werden können.
Das Gesamtpaket der zeitlich und thematisch aufeinander abgestimmten Basis-Qualifizierungsbausteine bildet den Vorbereitungslehrgang auf die anerkannte Fortbildungsprüfung zum/zur Fachagrarwirt/in Rechnungswesen nach § 56 Berufsbildungsgesetz. Die Abstimmung der Praxiswochen auf die Unterrichtswochen ergibt einen soliden Lehrgangsablauf, der das theoretisch erlernte Wissen unmittelbar mit dem praktischen Arbeitseinsatz verbindet.
Ziel: Gewinnung einsatzbereiter Mitarbeiter über einen Qualifizierungszeitraum von einem Dreivierteljahr für die Arbeit in einer Landwirtschaftlichen Buchstelle oder Steuerberatungsgesellschaft.
10.10. - 14.10.2022 Landwirtschaftliches Rechnungswesen
17.10. - 21.10.2022 Landwirtschaftliche Buchführung mit Adnova finance
24.10. - 28.10.2022 Grundlagen des allgemeinen Steuerrechts
31.10. - 04.11.2022 Praxiswoche
07.11. - 11.11.2022 Grundlagen des allgemeinen Steuerrechts
14.11. - 18.11.2022 Grundlagen des allgemeinen Steuerrechts
21.11. - 25.11.2022 Landwirtschaftliche Buchführung mit ADNOVA finance
28.11. - 02.12.2022 Praxiswoche
05.12. - 09.12.2022 Grundlagen des allgemeinen Steuerrechts
12.12. - 16.12.2022 Landwirtschaftliches Rechungswesen
19.12. - 23.12.2022 Kommunikationstraining
26.12. - 30.12.2022 Prxiswoche
26.12. - 30.12.2022 Prxiswoche
09.01. - 13.01.2023 Grundlagen des allgemeinen Steuerrechts
16.01. - 20.01.2023 Grundlagen des allgemeinen Steuerrechts
23.01. - 27.01.2023 Praxiswoche
30.01. - 03.02.2023 Landwirtschaftliche Buchführung mit ADNOVA finance
06.02. - 10.02.2023 Land- und forstwirtschaftliche Besonderheiten im Steuerrecht
13.02. - 17.02.2023 Praxiswoche
20.02. - 24.02.2023 Praxiswoche
27.02. - 03.03.2023 Land- und forstwirtschaftliche Besonderheiten im Steuerrecht
06.03. - 10.03.2023 Grundlagen der landwirtschaftlichen Betriebslehre
13.03. - 17.03.2023 Praxiswoche
20.03. - 24.03.2023 Land- und forstwirtschaftliche Besonderheiten im Steuerrecht
27.03. - 31.03.2023 Land- und forstwirtschaftliche Besonderheiten im Steuerrecht
03.04. - 07.04.2023 Praxiswoche
10.04. - 14.04.2023 Praxiswoche
17.04. - 21.04.2023 Grundlagen der landwirtschaftlichen Betriebslehre
24.04. - 28.04.2023 Land- und forstwirtschaftliche Besonderheiten im Steuerrecht
01.05. - 05.05.2023 Praxiswoche
08.05. - 12.05.2023 Ldw. Buchführung mit ADNOVA finance
15.05. - 19.05.2023 Praxiswoche
22.05. - 26.05.2023 Steuerrecht Wiederholung
29.05. - 02.06.2023 Praxiswoche
05.06. + 06.06.2023 Schriftliche Prüfung
10.07. + 11.07.2023 Mündliche Prüfung
montags: | 10:00 - 17:30 Uhr |
---|---|
dienstags - donnerstags: | 08:00 - 17:30 Uhr |
freitags: | 08:00 - 12:00 Uhr |
(pro Woche 40 Unterrichtsstunden)
Seminarhaus Grainau
Alpspitzstraße 6
82491 Grainau
Telefon: (08821) 96 69 760
Internet: www.jungbauernschule.de
Kosten für Zimmer und Vollverpflegung pro Person und Übernachtung:
Übernachtung im Seminarhaus ist verpflichtend.
“...Zur Prüfung wird zugelassen, wer die Abschlussprüfung in einem der Ausbildungsberufe Landwirt/Landwirtin, Gärtner/Gärtnerin, Winzer/Winzerin oder Hauswirtschafter/ Hauswirtschafterin (Schwerpunkt ländliche Hauswirtschaft) bestanden hat und den erfolgreichen Besuch einer mindestens einjährigen Fachschule oder einer vergleichbaren Bildungseinrichtung im Agrarbereich nachweist. ...
... kann auch zugelassen werden, wer die Abschlussprüfung in einem kaufmännischen Ausbildungsberuf bestanden hat und danach mindestens drei Jahre in der Landwirtschaft tätig war oder in einem der Landwirtschaft vor- oder nachgelagerten Bereich eine kaufmännische Berufstätigkeit ausgeübt hat. ...”
Zuständig für die Durchführung der Fortbildungsprüfung ist die Regierung von Schwaben.
Nach ein- bis zweijähriger Berufserfahrung in der Betreuung landwirtschaftlicher oder gewerblicher Mandate kann der/die Fachagrarwirt/in Rechnungswesen den Fortbildungslehrgang zum Steuersachbearbeiter Landwirtschaft absolvieren.
Die Teilnehmerzahl für den Vorbereitungslehrgang auf die Fortbildungsprüfung zum/zur Fachagrarwirt/in Rechnungswesen ist auf 30 Personen begrenzt. Es werden nur schriftliche Anmeldungen in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt.
Die Lehrgangsgebühr ist nach Erhalt der Rechnung fällig. In den Beträgen sind die Kosten für Ausbildungswerke/Fachliteratur nicht enthalten. Die Prüfungsgebühr wird vom Fortbildungszentrum für Landwirtschaft und Hauswirtschaft, Landsberg am Lech, erhoben.
Der Vertrag über die Teilnahme am Lehrgang kommt durch die schriftliche Anmeldebestätigung der ASOB Akademie für Steuern, Organisation und Beratung GmbH zustande.
Der Vorbereitungslehrgang wird bei einer Mindestteilnehmerzahl von 15 Personen durchgeführt. Die ASOB Akademie für Steuern, Organisation und Beratung GmbH ist berechtigt, bis zu 6 Wochen vor Lehrgangsbeginn schriftlich vom Vertrag zurückzutreten, wenn die Mindestteilnehmerzahl voraussichtlich nicht erreicht wird.
Mit der Anmeldung verpflichtet sich der Teilnehmer zur Teilnahme am Lehrgang für dessen gesamte Dauer. Eine schriftliche Kündigung bis zu 6 Wochen vor Lehrgangsbeginn ist ohne Angabe von Gründen kostenlos möglich.
Verstöße gegen die Hausordnung des Seminarhauses/Hotel und ein damit verbundenes Hausverbot führen automatisch zur sofortigen Lehrgangskündigung.
Die Teilnehmer werden darauf hingewiesen, dass die von den Dozenten herausgegebenen Arbeitsunterlagen dem Schutz des Urheberrechts unterliegen. Die herausgegebenen Unterlagen dürfen nur von den Teilnehmern genutzt werden, eine Vervielfältigung und Weitergabe an Dritte ist nicht gestattet. Smartphones sind während des Unterrichts grundsätzlich auszuschalten.
Die Teilnehmer erklären sich mit der Anmeldung damit einverstanden, dass ihre Anmeldedaten zu internen Zwecken im Wege der elektronischen Datenverarbeitung gespeichert werden. Ihre Daten werden zur Seminarorganisation verwendet, unter anderem:
Eine anderweitige Weitergabe an Dritte findet nicht statt.
Die Übermittelten Daten werden auf unbestimmte Zeit für die interne statistische Auswertung gespeichert.
Sie haben die Möglichkeit, der Nutzung Ihrer Daten nach Abschluss des Vorbereitungslehrgang Fachagrarwirt Rechnungswesen zu widersprechen, indem Sie eine E-Mail mit Ihrem Widerspruch an info@asob.de senden. In diesem Fall werden wir Ihre Daten löschen, soweit sie nicht für andere Zwecke weiterhin benötigt werden.
Stand: 23.05.2018
6.585 €, umsatzsteuerfrei nach § 4 Nr. 21a bb) UStG
Folgende Organisationen suchen Interessenten für diesen Lehrgang:
Kontaktaufnahme oder Bewerbung an:
In Bayern der LBD Landwirtschaftlicher Buchführungsdienst GmbH:
LBD GmbH
Rennbahnstraße 7
84347 Pfarrkirchen
In Baden-Württemberg die Buchstelle LBV GmbH:
Buchstelle LBV GmbH
Egilolfstraße 48
70180 Stuttgart
Dieser Kurs ist bereits ausgebucht!
Dieser Qualifizierungsbaustein beinhaltet die Analyse und Interpretation der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und Bilanzierung (GoB). Hiermit werden die Grundlagen für ein intuitives Handeln bei der praktischen Buchführung und Bilanzierung geschaffen. Auch die klare Definition und Abgrenzung der Grundbegriffe des betrieblichen Rechnungswesens ist hier ein wichtiges Thema. Weiter wird die Systematik und Technik der doppelten Buchführung intensiv anhand von T-Konten trainiert.
Ziel: Sensibilisierung auf die Beachtung der GoB’s sowie klares Verständnis der doppelten Buchführung anhand des T-Kontenprinzips.
Dieser Qualifizierungsbaustein konzentriert sich ganz auf die Bilanz und deren Aufbau in der Landwirtschaft. Am Beispiel des BMEL-Jahresabschlusses werden die einzelnen Bestandteile des Jahresabschlusses erörtert sowie deren Zusammenhang verdeutlicht. Anschließend erfolgt im Rahmen der Bilanzanalyse das Herleiten und Vertiefen der wesentlichen Kennzahlen sowie deren Aussagekraft.
Ziel: Verständnis zum Aufbau und Inhalt des BMEL-Jahresabschlusses sowie die sichere Ableitung und Deutung von Bilanzanalyse-Kennzahlen.
Die Mitarbeiter erhalten die notwendigen Fertigkeiten zur buchhalterischen Betreuung eines landwirtschaftlichen Unternehmens. Wichtige Voraussetzung für die erfolgreiche Wissensvermittlung sind die Kenntnisse aus dem Qualifizierungsbaustein BASIS 1.
Die Teilnehmer erlernen die Arbeiten der Eröffnung, der laufenden Buchführung und der Jahresabschlussarbeiten eines landwirtschaftlichen Betriebs mit der ADNOVA finance. Diese Arbeiten werden mit pauschalierenden und regelbesteuernden Einzelunternehmen sowie mit GbR‘s trainiert. Dabei üben die Teilnehmer intensiv die buchhalterische Behandlung besonderer Belege, wie sie in der Landwirtschaft typischerweise vorkommen können.
Ziel: Sicherer Umgang mit dem landwirtschaftlichen Belegwesen und dem LAND-DATA Kontenrahmen kr+ LuF sowie verlässliche und eigenständige Durchführung der Buchführungs- und Jahresabschlussarbeiten in der ADNOVA finance.
Dieser Qualifizierungsbaustein beschäftigt sich mit der Bilanzierung von Wirtschaftsgütern beim Übergang zur Buchführung, mit der Einnahmen-Überschussrechnung, mit dem gewerblichen Kontenrahmen und der BMEL- Plausiprüfung. Beim Erstellen der Übergangsbilanz geht es insbesondere um die praktische Vorgehensweise bei der Bewertung von Grund und Boden sowie Gebäuden. Bei der Einnahmen-Überschussrechnung werden zunächst die wesentlichen Unterschiede zur Bilanzierung und die damit verbundenen Besonderheiten bei der Aufzeichnung besprochen.
Ziel: Verlässliche Unterstützung bei der Erstaufnahme eines mit der Buchführung beginnenden Betriebs sowie Sicherheit bei der Buchung kleiner gewerblicher Nebenbetriebe. Fähigkeit zur Interpretation von BMEL-Plausifehlern und deren Korrekturmöglichkeit.
Dieser Qualifizierungsbaustein beginnt mit einem Überblick über privatrechtliche Konstellationen, die in das Steuerrecht hineinwirken (BGB, HGB). Anschließend lernen die Teilnehmer die Bedeutung und den Aufbau der Abgabenordnung kennen. Sie erfahren in verständlicher und komprimierter Art die Grundlagen der Einkommensbesteuerung von der Ermittlung der Einkünfte über die Sonderausgaben hin zum zu versteuernden Einkommen. Weiter werden den Teilnehmern Grundsätze der allgemeinen Umsatzbesteuerung näher gebracht. Danach verschaffen sich die Teilnehmer einen umfassenden Überblick über die Ansatz- und Bewertungsvorschriften beim steuerlichen Jahresabschluss. Hierbei trainieren sie intensiv den systematischen Umgang mit den Steuergesetzen, den Steuerrichtlinien und den Steuererlassen.
Ziel: Vermittlung grundlegender steuerlicher Kenntnisse zur strukturierten Lösung einfacher Sachverhalte im Bereich der Einkommen- und Umsatzsteuer unter Angabe der genauen, einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen.
Teilnehmer mit steuerlichen Grundkenntnissen lernen die land- und forstwirtschaftlichen Besonderheiten bei der Gewinnermittlung durch Bestandsvergleich nach § 4 Abs. 1 EStG kennen. Hierbei trainieren sie neben den allgemeinen Bilanzierungsvorschriften insbesondere die Ansatz- und Bewertungsvorschriften des land- und forstwirtschaftlichen Betriebsvermögens.
Ziel: Sicherheit bei der Gewinnermittlung durch Bestandsvergleich und der Umsetzung der land- und forstwirtschaftlichen Bilanzierungsvorschriften.
Die Teilnehmer erhalten umfassende Hinweise zu den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft im Sinne des § 13 EStG. Insbesondere die Abgrenzung der Land- und Forstwirtschaft zu den übrigen Einkunftsarten wird hier thematisiert. Weiter bekommen sie einen Überblick über land- und forstwirtschaftliche Mitunternehmerschaften und deren steuerliche Behandlung. Abschließend werden ertragsteuerliche Sonderfragen u.a. zu Verpachtung, Veräußerung, Zuschüssen und Entschädigungen behandelt.
Ziel: Sicherheit bei der Abgrenzung von Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft zu den übrigen Einkunftsarten, Bildung von Grundkenntnissen zu Mitunternehmerschaften und Erarbeitung von Lösungsansätzen zu ertragsteuerlichen Sonderfragen.
Dieser Qualifizierungsbaustein befasst sich mit den Besonderheiten bei der Umsatzbesteuerung bei Land- und Forstwirten. Teilnehmer mit umsatzsteuerlichen Grundkenntnissen erlernen die Systematik und den Anwendungsbereich der Umsatzsteuerpauschalierung nach § 24 UStG sowie die Option zur Regelbesteuerung. Weiter werden der innergemeinschaftliche Erwerb bei Landwirten und die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers bearbeitet.
Ziel: Kennenlernen von Systematik und Anwendungsbereich der Pauschalierung nach § 24 UStG sowie sichere Abgrenzung der Umsätze, die nicht unter die Regelung des § 24 UStG fallen. Korrekte Behandlung des innergemeinschaftlichen Waren- und Dienstleistungsverkehrs.
Die Teilnehmer lernen die Anwendung der Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen gem. § 13a EStG mit den wichtigsten Besonderheiten. Auch die Gewinnermittlung durch Einnahmen-Überschussrechnung und deren Unterschiede zur Bilanzierung werden intensiv behandelt. Zugehörig erfahren die Teilnehmer, welche Korrekturen beim Wechsel der Gewinnermittlungsart vorzunehmen sind.
Ziel: Selbständige Erstellung einer Gewinnermittlung nach § 13a EStG inkl. der Ermittlung der Gewinne im Zuschlagsbereich des § 13a Abs. 6 EStG. Berücksichtigung von Gewinnkorrekturen beim Wechsel der Gewinnermittlungsart.
Thema sind Einkünfte aus nicht selbständiger Tätigkeit gem. § 19 EStG und der hiermit in Zusammenhang stehenden Erhebung der Lohnsteuer. Die Teilnehmer erhalten einen Überblick über die gesetzliche Sozialversicherung sowie über geringfügige und kurzfristige Beschäftigungsverhältnisse. Weiterhin werden Besonderheiten der Kranken- und Rentenversicherung der Landwirte und mitarbeitenden Familienangehörigen vermittelt.
Ziel: Vermittlung von Grundlagen zur Erhebung der Lohnsteuer und gesetzlichen Sozialversicherung. Erlangung von Spezialkenntnissen zur landwirtschaftlichen Sozialversicherung.
Zunächst beschäftigen sich die Teilnehmer mit der Agrarstruktur und der Bedeutung der Agrarpolitik und den damit zusammenhängenden Fördermaßnahmen. Anschließend befassen sie sich mit den Grundlagen zur Investition und Finanzierung, lernen den Markt und die Ökonomik von ausgewählten Betriebszweigen kennen und setzen dieses Wissen bei der Beurteilung von Beispielsjahresabschlüssen um.
Ziel: Vermittlung von Grundlagen zu den agrarpolitischen Fördermaßnahmen sowie Kennenlernen und Deutung von Wirtschaftlichkeits- und Produktivitätskennzahlen ausgewählter Betriebszweige.
Dieser Qualifizierungsbaustein befasst sich mit der Ökonomik der landwirtschaftlichen Produktionsverfahren, der Existenzgefährdung und dem Risikomanagement. Die Teilnehmer lernen die Bedeutung der aussagefähigsten Kennzahlen verstehen und wenden diese bei der Analyse von Beispielsbetrieben an. Sie erarbeiten Optimierungsstrategien und lernen dabei die Abschätzung und Vermeidung von Risiken. Die Teilnehmer bekommen einen Einblick in die praktische Beratung und lernen Strategien zur Betriebsentwicklung kennen.
Ziel: Stärkung der Persönlichkeit der Mitarbeiter in Gesprächen mit dem Landwirt. Wichtige Kennzahlen des Gesamtbetriebes sollen erkannt und interpretiert werden können.